Digitale Grundbildung – Verbindliche Übung ante portas

19. Februar 2018

Zwar wird am Verordnungsentwurf noch ein wenig gefeilt, aber, so hört man aus gewöhnlich gut informierten Kreisen: Dass die verbindliche Übung “Digitale Grundbildung” im kommenden Herbst für alle Mittelstufen führenden Schulen fix ist, daran sei wohl nicht mehr zu rütteln.

Digitale Grundbildung für alle!

Laut Information des Bildungsministeriums startete im Schuljahr 2017/18 an mehr als 150 Neuen Mittelschulen und AHS-Unterstufen die verbindliche Übung “Digitale Grundbildung” mit einer Pilotierung. “Für das Schuljahr 2018/19 erfolgt die Verordnung des Lehrplans und die flächendeckende Umsetzung für alle Schulen der Sekundarstufe I.”

Im Umfang von zwei bis vier Wochenstunden sollen im Rahmen der verbindlichen Übung innerhalb von vier Jahren Kompetenzen aus den Bereichen …

  1. Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung
  2. Informations-, Daten- und Medienkompetenz
  3. Betriebssysteme und Standard-Anwendungen
  4. Mediengestaltung
  5. Digitale Kommunikation und Social Media
  6. Sicherheit
  7. Technische Problemlösung
  8. Computational Thinking

… erworben werden. Die Schulen entscheiden dabei selbst, ob sie die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“ in speziellen Stunden, integriert in anderen Fächern oder – evtl. projektorientiert – fachübergreifend vermitteln.

Für manche Schulen wird die Umsetzung eine “leichte Übung” werden: Es wird genügen, sich das, was ohnehin schon geschieht, bewusst zu machen und vielleicht in dem einen oder anderen Detail zu aktualisieren. Manche Schulleitungen werden den Anlass willkommen heißen, in einem Schulentwicklungsprojekt einen wichtigen Schritt weiter zu kommen. Und wieder andere werden sich – im Interesse der Schüler/innen: hoffentlich! – rechtzeitig die notwendige Unterstützung holen.

Unterstützungsangebote für Schulen und Lehrpersonen

Am 17.4., 7.5. und 14.5. werden speziell für NMS und ZIS in Wien Info-Nachmittage zur verbindlichen Übung am FLL.wien stattfinden. (Und wer genauer wissen möchte, welche Unterstützungsmöglichkeiten eEducation Austria in der Sache anbietet, ist am 20.3. und 22.3. ebenfalls im FLL.wien gut bedient.)

Im AHS-Bereich gibt es bereits mehrere konkrete Umsetzungsmodelle, zB das von der Anton-Krieger-Gasse unter der Leitung von Alicia Bankhofer entwickelte.

 

5 Antworten zu “Digitale Grundbildung – Verbindliche Übung ante portas”

  1. Was bedeutet eigentlich “Digitale Grundbildung”?

    Das Adjektiv “digital” ist heute leider “zu einem völlig sinnentleerten Modewort geworden”! Skurriler Weise trägt das österreichische Bildungsministerium sehr viel dazu bei: Wortschöpfungen wie “digi.check”, “digi.komp” und vor allem “Digitale Grundbildung” sind auf zahlreichen aufwendig gestalteten Websites, Broschüren und Foldern des Ministeriums zu finden und “zementieren diese Sinnentleerung geradezu ein”!

    Digital bedeutet eigentlich „mithilfe der Finger abzählbar“ oder auch „in diskreten Stufen erfolgend“. Das Gegenteil davon ist analog, was „kontinuierlich, stufenlos“ bedeutet.

    Gibt es etwa neben der „Digitalen Grundbildung“ auch eine „Analoge Grundbildung“? Was ist überhaupt Bildung, welche auf diskreten abzählbaren Zuständen beruht?

    Selbst wenn man Bildung als „das Bilden oder Erziehen“ versteht und “Digitale Bildung” weiter gefasst als „neue Bildung unter Verwendung digitaler Medien“ betrachtet, ergibt sich kein Sinn: Der Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick hat schon klar und deutlich formuliert, dass sich menschliche Kommunikation immer digitaler und analoger Modalitäten bedient. Etwas verkürzt sind damit Sprache (digital) und Gefühle (analog) gemeint. In der Tat ist die Sprache ein digitales Medium, beruht sie doch auf einzelne diskrete Laute! Auch jede Schrift verwendet einen Satz von diskreten abzählbaren Zeichen. „Digitale Bildung“ im Sinne von „Bilden und Erziehen unter Verwendung digitaler Medien“ gibt es also schon seitdem es Sprache(n) und Schrift(en) gibt!

    Im Grunde ist die sehr häufige und unsinnige Verwendung von “digital“ ein Beweis für eine „weit verbreitete informatische Unbildung“ in diesem Land. Kein Wunder, wenn der Stellenwert des Unterrichtsgegenstandes Informatik in den Stundentafeln des österreichischen allgemeinbildenden Schulwesens betrachtet wird: Informatik kommt darin als Pflichtgegenstand nur in der 5. Klasse der AHS im Ausmaß von 2 Wochenstunden vor! Und daran wird sich leider auch durch die “Digitale Grundbildung”, welche nächstes Jahr in der Unterstufe (AHS und NMS) aufkommensneutral(!) eingeführt werden soll, nichts ändern. Es kommt kein Pflichtgegenstand Informatik sondern nur eine “Verbindliche Übung”. Viel zu wenig verbindlich!

    Helmut Bittermann

  2. Sehr geehrter Herr Bittermann,

    vielen Dank für Ihre sehr differenzierte Rückmeldung! Ich kann mich einem Teil Ihrer Kritik voll und ganz anschließen – Lernen und Bildung sind weder analog noch digital, weshalb mir beispielsweise der Terminus der Dagstuhl-Erklärung “Bildung in der digital vernetzten Welt” viel besser gefällt (https://gi.de/themen/beitrag/dagstuhl-erklaerung-bildung-in-der-digital-vernetzten-welt-1/).

    Ich glaube, dass auch den zuständigen Abteilungsleiter_innen im BMWBF dies bewusst ist, das zeigt zum Beispiel der meines Erachtens sehr ausgewogene Lehrplan dieser “Verbindlichen Übung”, in dem Bereiche aus der Medienbildung, der Angewandten Informatik, der Digital Literacy und des Informatischen Denkens gut abgebildet sind. Zum besseren “Verkaufen” und “Platzieren” eines Themas braucht es halt kürzere, knackige Ausdrücke.
    Ihre Kritik an der zu geringen Verbindlichkeit teile ich mich Einschränkung, denn: Wenn ich mir frei etwas wünschen könnte, würde ich mir die Umsetzung dieses Lehrplans in einem 2-stündigen Fach von der ersten bis zur vierten Schulstufe wünschen PLUS die Integration in anderen Fächern an möglichst vielen Stellen in den Fachlehrplänen, aber dies ist leider ohne Erhöhung der gesamten Stundentafel bildungspolitisch schwer durchsetzbar. Insofern sehe ich die Verbindliche Übung doch als deutlichen Fortschritt.

    Klaus Himpsl-Gutermann

  3. Lieber Herr Himpsl – Gutermann,

    Inwiefern darf ich dieses Konzept, Module, Inhalte .. icons für unser Umsetzungsmodell verwenden? WIe sieht es mit dem Copyright aus? Ich arbeite nämlich gerade an unserem intigrativen Modell…

    mfg
    Strgar

  4. Sehr geehrter Herr Klaus Himpsl-Gutermann,

    Inwiefern dürfen die Inhalte ihrer evernote seite weiterverwendet werden?

    viele Grüße

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